City flat in Munich-Riem, out in the open, convenient as far as public transport goes, short time rent as holiday flat also with additional service  

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Prices / Terms of business
The Prices for our flat (Occupied by 6 persons).
Prices in Euro (€) and including the Value Added Tax (VAT):

3 nights € 435.- (= € 145.-/night)
further nights each € 145.-
7 nights € 870.-
14 nights € 1500.-
1 month € 2350.-


During the Oktoberfest each day € 155.-, minimum 3 days.

Further planned dates for the Oktoberfest:

22.09.2012 bis 07.10.2012
21.09.2013 bis 06.10.2013
20.09.2014 bis 05.10.2014
19.09.2015 bis 04.10.2015

Underground car park € 5.- / 24h and/or € 25.- / week.

Bail with the key delivery (will be given back on check-out) € 200.-

On reservation: Deposit 30%, payment 14 days before arrival date.

The prices contain current, bedlinen, towels and personal briefing with the key delivery.

The final purification is mandatory and costs € 98. -. Intermediate cleaning or daily service are possible after arrangement.

All prices contain the VAT, which can be proven on calculations and other vouchers separately.
 


I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von einer Wohnung zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachte weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Anbieter ist.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Anbieter zustande. Dem Anbieter steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

Vertragspartner sind der Anbieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Wohnungsaufnahmevertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Alle Ansprüche gegen den Anbieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.

Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.


III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

Rechnungen des Anbieters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Anbieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Anbieter beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Der Anbieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen oder mindern.


IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Anbieters (No Show)

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Anbieters zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

Sofern zwischen dem Anbieter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat der Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Wohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.Dem Anbieter steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


V. Rücktritt des Anbieters

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Anbieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.

ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

Bei berechtigtem Rücktritt des Anbieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


VI. Wohnungsbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

Die Wohnung steht dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Anbieter aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


VII. Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Anbieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Anbieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Anbieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird der Anbiete bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung aus der Garage abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Anbieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.


VIII. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme im der Wohnung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Anbieters, also 75365 Calw.Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Anbieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Wohnungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Flat in Munich lies out in the open, best accoutrements, best location, e-mail, phone: +49 (0)7051-9387-16, fax: +49 (0)7051-9387-17
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